Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um das Virus SARS-CoV-2 sowie der vor Kurzem durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) veröffentlichten Allgemeinverfügung mit dem Titel „Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 zu erwartenden Teilnehmern/ Personen […]“ ergeben sich für das Dorfleben unter Anderem folgende Einschränkungen und akuten Änderungen:
- Einstellung des Schießbetriebes des Schützenverein Spreckens sowie generell des Schießstandes in Spreckens.
- Das jährliche Osterfeuer ausgerichtet von der FFW Spreckens am Ostersonntag wird nicht stattfinden.
- Das jährliche Bingoturnier der MSG-Spreckens am 9. April 2020 wird nicht stattfinden.
- Der regelmäßige Feuerwehrdienst wird bis auf Weiteres nicht stattfinden.
- Das regelmäßige Treffen der Kinder- und Jugendfeuerwehr wird bis auf Weiteres nicht stattfinden.
Hinweis: Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der einzelnen Entscheidungen der Vereine und übergeordneten Instanzen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind/waren. Änderungen sind vorbehalten.