Aktuelle Einschränkungen

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Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um das Virus SARS-CoV-2 sowie der vor Kurzem durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) veröffentlichten Allgemeinverfügung mit dem Titel „Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 zu erwartenden Teilnehmern/ Personen […]“ ergeben sich für das Dorfleben unter Anderem folgende Einschränkungen und akuten Änderungen:

  1. Einstellung des Schießbetriebes des Schützenverein Spreckens sowie generell des Schießstandes in Spreckens.
  2. Das jährliche Osterfeuer ausgerichtet von der FFW Spreckens am Ostersonntag wird nicht stattfinden.
  3. Das jährliche Bingoturnier der MSG-Spreckens am 9. April 2020 wird nicht stattfinden.
  4. Der regelmäßige Feuerwehrdienst wird bis auf Weiteres nicht stattfinden.
  5. Das regelmäßige Treffen der Kinder- und Jugendfeuerwehr wird bis auf Weiteres nicht stattfinden.

Hinweis: Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der einzelnen Entscheidungen der Vereine und übergeordneten Instanzen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind/waren. Änderungen sind vorbehalten.